Bei Minderjährigen ist die Mitgliedschaft nur mit Einverständnis der Eltern möglich.
Gemäß der Satzung kann jeder Mann Mitglied des Vereines werden, der
- in der Regel seinen Wohnsitz in Schwaney
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- sich den Statuten des Vereines verpflichtet.
Zuvor ist bereits ab dem 12. Geburtstag eine Mitgliedschaft in der Schießsportabteilung möglich.