Mitgliedschaft

Mitgliedschaft - Wer kann teilnehmen 

 

Bei Minderjährigen ist die Mitgliedschaft nur mit Einverständnis der Eltern möglich.

Gemäß der Satzung kann jeder Mann Mitglied des Vereines werden, der - in der Regel seinen Wohnsitz in Schwaney
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- sich den Statuten des Vereines verpflichtet. Zuvor ist bereits ab dem 12. Geburtstag eine Mitgliedschaft in der Schießsportabteilung möglich.

 

Link zur Satzung :Satzung mit Stand 2012

 

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